Das Rathaus in Monheim: Ein weißes dreistöckiges Gebäude mit mehreren Fenstern, an denen Blumenkästen mit pinken Blumen hängen. Zwei Personen gehen davor vorbei. Links und rechts davon jeweils ein weiteres Haus.

Einhebung der Hundesteuer für das Jahr 2026

Das Rathaus in Monheim: Ein weißes dreistöckiges Gebäude mit mehreren Fenstern, an denen Blumenkästen mit pinken Blumen hängen. Zwei Personen gehen davor vorbei. Links und rechts davon jeweils ein weiteres Haus.

Montag, 16. März 2026

Die Hundesteuer für das Jahr 2026 ist am 01. April 2026 zur Zahlung fällig und wird von den Steuerpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, abgebucht. Die Steuer­pflichtigen die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden um rechtzeitige Überweisung der Hundesteuer gebeten.

Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.

Steuerpflichtig ist grundsätzlich jeder über 4 Monate alte Hund.

Evtl. eintretende Änderungen in der Steuerpflicht sind nach der städtischen bzw. gemeind­lichen Hundesteuersatzung unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft oder der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MONHEIM
Pfefferer, Erster Vorsitzender

info@vg-monheim.de