Das Rathaus in Monheim: Ein weißes dreistöckiges Gebäude mit mehreren Fenstern, an denen Blumenkästen mit pinken Blumen hängen. Zwei Personen gehen davor vorbei. Links und rechts davon jeweils ein weiteres Haus.

Beantragung der Briefwahlunterlagen 2026 - Verwaltungsgemeinschaft Monheim

Das Rathaus in Monheim: Ein weißes dreistöckiges Gebäude mit mehreren Fenstern, an denen Blumenkästen mit pinken Blumen hängen. Zwei Personen gehen davor vorbei. Links und rechts davon jeweils ein weiteres Haus.

Montag, 02. Februar 2026

Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Antragsstellung

Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen 2026 in Bayern per Briefwahl abzugeben. Hierfür werden Briefwahlunterlagen benötigt, die vorab zu beantragen sind.

Wichtiger Hinweis vorab:

Die Wahlbenachrichtigungen werden frühestens seit dem 26. Januar 2026, spätestens jedoch bis zum 15. Februar 2026 zugestellt.


So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:

  • Online-Beantragung
     
    Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung. Nutzen Sie idealerweise den dort abgedruckten QR-Code, der Sie direkt zum Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Monheim führt. Der Antrag gilt automatisch auch für eine etwaige Stichwahl am 22. März 2026.

Unter folgendem Link können die Unterlagen ebenfalls online beantragt werden:

https://serviceportal.komuna.net/9779186/wahlschein/start

 

  • Persönliche Beantragung im Wahlamt

Die Beantragung ist auch persönlich im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Monheim unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung möglich. Bitte geben Sie dabei unbedingt an, ob Ihr Antrag auch für die Stichwahl am 22. März 2026 gelten soll.

 

  • Schriftlicher Antrag

Ein schriftlicher Antrag kann an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Monheim gerichtet werden. Im Antrag sind stets Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift, die Wählerverzeichnisnummer und ggf. eine abweichende Versandanschrift anzugeben. Bitte vermerken Sie auch hier, ob der Antrag für die Stichwahl am 22. März 2026 gelten soll.

 

  • Antrag per E-Mail

Alternativ können Briefwahlunterlagen per E-Mail an das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Monheim beantragt werden. Auch hier sind Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift, die Wählerverzeichnisnummer und ggf. eine abweichende Versandanschrift erforderlich. Bitte geben Sie an, ob der Antrag auch für die Stichwahl am 22. März 2026 gelten soll.

 

Wichtige Hinweise zur Briefwahl:

  • Unabhängig vom Zeitpunkt des Antragseingangs können die Briefwahlunterlagen bayernweit einheitlich erst ab dem 16. Februar 2026 versandt werden. Wir bitten daher, von Rückfragen zum Versandstatus abzusehen.


  • Bitte achten Sie auf die rechtzeitige Rücksendung Ihres Wahlbriefes.
     Es können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die spätestens am Wahltag, 8. März 2026, um 18:00 Uhr, beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Monheim oder bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingehen oder dort eingeworfen werden.

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 finden Sie auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Monheim unter https://www.vg-monheim.de/kommunalwahl/


Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Monheim – wahlen@vg-monheim.de