Aktuelles | "News-Ticker" (FB5)
Montag, 12. Januar 2026
Aktuelle Infos, Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Nächste, besondere Fälligkeiten
... die nicht ständig anfallen:
- ... derzeit keine, die eine Vielzahl an Personen betrifft, bekannt! ;-)
Weitere, regelmäßig wiederkehrende Zahlungstermine finden Sie in unserer Jahresübersicht.
Januar: Verbrauchsabrechnungen und Jahresbescheide
Wir bedanken uns bei allen, die Ihre Wasserzählerstände und evtl. weitere für die Jahresabrechnungen/-bescheide relevante Änderungen bzw. Daten wieder rechtzeitig mitgeteilt haben. Unser besonderer Dank gilt dabei allen, die Ihre Stände per Online-Dienst: "Wasserzählerkarte-Online" meldeten und so das ganze Prozedere für alle Beteiligten erheblich erleichtern. Alle zum Zeitpunkt des Buchungslaufs nicht gemeldeten Stände wurden zwangsläufig (wegen fehlender Mitwirkung) von Amts wegen geschätzt. Die Bescheide werden nun extern gedruckt und dürften Ihnen voraussichtlich bis ca. Mitte des Monats auf dem Postweg zugehen. Sollten Sie, obwohl Sie eigentlich auch Abgabenschuldner sind, bis Anfang Februar keine Bescheide erhalten haben, bitten wir Sie uns zu kontaktieren - im Voraus besten Dank.
Mai, November und Dezember 2025: Technische Fusion bei der Sparkasse Donauwörth
Die örtliche "Sparkasse Donauwörth" hat sich ab 2025 mit weiteren Kreditinstituten zur neuen "Sparkasse Nordschwaben" zusammengeschlossen. Die technische Fusion erfolgte im Mai. Nach den allgemein veröffentlichten Informationen und laut Checkliste gelten die bisherigen Bankverbindungen vorerst noch einige Zeit parallel (neben den neuen) weiter.
Ungeachtet dessen haben wir -wie angekündigt- zum 20.12.25 alle gespeicherten IBAN der "alten Sparkasse Donauwörth" EDV-technisch auf die jeweilige IBAN der "neuen Sparkasse Nordschwaben" umgestellt. Die hierzu per IT automatisch ermittelte IBAN sollte daher (neben den versandten Info-Schreiben - als Anlage zur Anforderung der Wasserzählerstände in 11/2025) bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf den zukünftigen Bescheiden ausgewiesen sein.
Bitte prüfen Sie -als Kunde der Sparkasse- die von uns berechnete, neue IBAN auf ihre Richtigkeit und teilen Sie evtl. Abweichungen zeitnah mit. Bei Übereinstimmung mit Ihrer IBAN (lt. Kontoauszug) ist nichts Weiteres gegenüber der VG Monheim oder deren Mitglieder/ Gemeinden zu veranlassen.
Dezember/ Januar (Jahresabschluss): Steueramt vom 23.12. bis 06.01. geschlossen
Im Rahmen des Jahresabschlusses und Weihnachtsurlaubs ist das Steuer-/ Abgabenamt (FB5) bis einschließlich 06.01.2026 geschlossen. Wir wünschen allen ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest sowie später einen guten Start in ein glückliches, gesundes neues Jahr 2026. Ab dem 7. Januar sind wir wieder erreichbar.
Januar 2026: Grundsteuerbescheide/ Reform der GrSt-Bewertung
Unpassender Eigentümer, Mess-/ Zerlegungsbetrag, etc.?!
Bitte diesbezüglich direkt an das zuständige Finanzamt (lt. Bescheid) wenden. Diese staatlichen Festsetzungen können -soweit wir diese nur (unverändert) übernommen haben bzw. kein Übermittlungs-/ Verarbeitungsfehler vorliegt- allein von diesen beauskunftet, überprüft und ggf. geändert werden.
Anzeigepflicht/ Meldung von Änderungen:
Alle Änderungen, die Auswirkung auf die Pflicht(igen) oder die Höhe der Grundsteuer haben können, sind online per ELSTER oder mit dem Vordruck: "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)" anzuzeigen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Abschnitt: "Anzeige von Änderungen" auf der Internetseite für die bayerische Grundsteuer: www.grundsteuer.bayern.de.
Unsere gesammelten Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.
15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten
Jeweils zum 15. eines Vierteljahres sind die Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Im Februar stehen daneben auch noch evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres an. Ebenfalls werden zu den sog. Quartalsfälligkeiten (am 15. des Monats Februar, Mai, August und November) evtl. noch offene Kleinbeträge und sonstige laufende Forderungen mit abgebucht.
Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen.
=> Weitere, frühere Meldungen (zu Vorjahren) finden Sie in unserem Archiv.
Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):
Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.
Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!