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Erklärung der Stadt Monheim zum Grundstücksverkauf an Herrn Jörg-Josef Pfefferer

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Freitag, 11. Juli 2025

Herr Jörg-Josef Pfefferer verbreitet aktuell über eine Homepage, Instagram und YouTube eine unzutreffende Darstellung zu den Vorgängen um den Grundstücksverkauf der Stadt Monheim an Herrn Jörg-Josef Pfefferer im Gewerbegebiet Monheim und die Ausübung des Rückkaufsrechts durch die Stadt.

Die Stadt Monheim stellt hierzu klar: Der Grundstücksverkauf der Stadt Monheim an Herrn Josef-Pfefferer ist auf der Grundlage einer Präsentation Herrn Pfefferers zur Errichtung einer Groß-Tankstelle mit mehreren Zapfsäulen, Autogas-E-Ladestation, Autowaschpark, Reimporthandel sowie eventuell einer Kfz-Werkstatt und eines gesicherten gebührenpflichtigen LKW-Parkplatzes im Gewerbegebiet veräußert worden. Diese Ansiedlung wurde – wie in kommunalen Kaufverträgen üblich – mit einer Bauverpflichtung abgesichert.

Drei Gerichte – das Landgericht Augsburg, das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof – haben die Rechtsauffassung der Stadt Monheim bestätigt, dass Herr Jörg-Josef Pfefferer seiner vertraglichen Bau- und Ansiedlungsverpflichtung zur Errichtung einer Groß-Tankstelle nicht nachgekommen ist. Die Stadt Monheim hat daher, durch drei Instanzen bestätigt, zu Recht ihr Wiederkaufsrecht ausgeübt.

Unzutreffend ist insbesondere, dass die Stadt nicht zu Verhandlungen bereit war. Obwohl die Stadt bereits die erste und zweite Instanz gewonnen hatte, hat sie wiederholt angemessene Vergleichsangebote gegenüber Herrn Jörg-Josef Pfefferer unterbreitet. Es war Herr Jörg-Josef Pfefferer, der auf seiner Maximalforderung bestanden, den Prozess bis in die letzte Instanz geführt und verloren hat.

Die Stadt Monheim sieht keinen Anlass, das rechtskräftig durch den BGH entschiedene Verfahren über eine öffentliche Berichterstattung fortzusetzen.