Das Rathaus in Monheim: Ein weißes dreistöckiges Gebäude mit mehreren Fenstern, an denen Blumenkästen mit pinken Blumen hängen. Zwei Personen gehen davor vorbei. Links und rechts davon jeweils ein weiteres Haus.

BEKANNTMACHUNG - Hundesteuer

Das Rathaus in Monheim: Ein weißes dreistöckiges Gebäude mit mehreren Fenstern, an denen Blumenkästen mit pinken Blumen hängen. Zwei Personen gehen davor vorbei. Links und rechts davon jeweils ein weiteres Haus.

Mittwoch, 03. April 2024

Nach der vom Stadt- bzw. Gemeinderat erlassenen Hundesteuersatzung ist jeder Hundehalter, der einen über 4 Monate alten Hund besitzt, verpflichtet, diesen bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Monheim (Zimmer Nr. 4, Tel. 09091/9091-27 und -26) zu melden.

Am 01. April 2024 wurde die zu zahlende Hundesteuer aufgrund der eingegangenen Meldungen ein­gehoben. Die Hundehalter, bei denen die Hundesteuer nicht abgebucht wurde bzw. die keinen Ab­gabenbescheid über die Hundesteuer erhalten haben, sind deshalb verpflichtet, ihren noch nicht ge­meldeten Hund umgehend zu melden.

Im Übrigen wird noch darauf hingewiesen, dass eine Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung eine Abgabehinterziehung, -verkürzung bzw. Abgabegefährdung darstellt und diese mit Geldstrafe oder Geldbuße belegt werden kann.

Monheim, 05. April 2024

VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT MONHEIM

Pfefferer

Erster Vorsitzender