Aktuelles | "News-Ticker": Steueramt (VG|FB5)

Dienstag, 29. August 2023
Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim
25.08.2023: Beitrag für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Monheim (VBS-WAS)
Bis spätestens Anfang September (Bescheiddatum vom 25.08.2023) sollte für Grundstücke, die von der öffentlichen Wasserversorgung erschlossen sind, ein (Mit-) Eigentümer einen entsprechenden Beitragsbescheid pro Grundstück oder Wohnungs-/Teileigentum (lt. Grundbuch) erhalten. Die Grundlagen für die Festsetzung nach beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen ergeben sich aus der vom Stadtrat beschlossenen Satzung sowie den allgemeinen beitragsrechtlichen Veranlagungsgrundsätzen. Die Schlussrate ist zum 10.10.2023 fällig. Evtl. eingehende Anfragen und Widersprüche werden -wie üblich- gesammelt und je nach zeitlicher Möglichkeit abgearbeitet. Wir versuchen, dass evtl. erforderliche Änderungen möglichst noch vor dem Eintritt der Fälligkeit geprüft und berücksichtigt werden können. Sollte dies nicht funktionieren, müssen wir Sie aufgrung der rechtlichen Vorgaben bitten, (vorerst) den bisher ausgewiesenen Restbetrag lt. Bescheid zu begleichen. Ein evtl. nötiger Ausgleich (wie z.B. eine Rückerstattung zu viel bezahlter Beiträge) erfolgt dann einfach -nach finaler Klärung/ Entscheidung- zu einem späteren Zeitpunkt.
August 2023: Neue Bescheidvorlagen - mit Entfall der bisherigen, speziellen "Rückseiten" und weiteren Anpassungen/ Neuerungen
Die bisherigen, speziellen "Rückseiten" (mit den vielen umfassenden Informationen und der Rechtsbehelfsbelehrung) wurden nun abgeschafft und im Gegenzug nur noch die rechtlich erforderlichen Inhalte in möglichst kurzer Fassung direkt in den Bescheidtext integriert. Zudem haben wir unnötige Wiederholungen (wie z.B. bisher für den Brief-/ Adressenkopf auf jeder Seite) aus den Berichtsvorlagen entfernt und weitere Optimierungen vollzogen. Dadurch sind unsere Bescheide nun für alle Beteiligten kompakter und somit letztendlich auch verständlicher; zugleich reduzieren sich Aufwand und Kosten im Rahmen der Bescheiderstellung.
Die dennoch hilfreichen und interessanten Zusatz-Infos (auf den ehem. Rückseiten) stehen Ihnen aber in der gewohnten, auf eine Seite komprimierten Form weiterhin als PDF-Download (im oberen Bereich auf der Eingangsseite des Steueramts unter: steueramt.vg-monheim.de) zur Verfügung. In unserer fachbereichseigenen Internetpräsenz finden sich zudem noch viele weitere Grundlagen, Hinweise, Informationen, usw.
Juli 2023: Gewerbesteuer-Nachverzinsung und generell neue Bescheidvorlagen (mit Entfall der bisherigen, speziellen "Rückseiten")
Nachdem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anwendung der Neuregelung zur Verzinsung von Nachforderungen oder Erstattungen bei der Gewerbesteuer (GewSt) vorliegen, konnten nun alle, noch nicht bestandskräftigen Veranlagungsjahre entsprechend (nach-) verzinst werden. Die Bescheide zu dieser Aktion gingen am 05.07.2023 zur Post.
Im Rahmen der erforderlichen, neuen Berechnung (mit ggf. mehreren Teilverzinsungszeiträumen bei unterschiedlichen Zinssätzen) wurden die Bescheidvorlagen zur GewSt komplett neu entwickelt und aufgesetzt.
Mai 2023: Beantwortung von allgemeinen Fragen durch künstliche Intelligenz (KI)
Im Steueramt bieten wir bereits seit etlichen Jahren viele häufig gestellten Fragen (FAQ) und weitere, hilfreiche Informationen auf unseren fachbereichseigenen Internetseiten unter: steueramt.vg-monheim.de an. Diese zwischenzeitlich recht umfassenden und sich ständig fortentwickelnden Inhalte machen nun die Nutzung von externer künstlicher Intelligenz (KI) möglich. Testen Sie einfach selbst die interessanten, neuen und unseres Erachtens echt genialen Möglichkeiten - wie z.B. dem auf GPT-4 beruhenden, frei (ohne Registrierung, Installation, usw.) zugänglichen MS Bing-Chat!
Juli 2022 - April bzw. August 2023: Grundsteuerreform/ -erklärung
Bitte geben Sie nach Aufforderung bzw. entsprechend der versandten Informationsschreiben des zuständigen Landesamtes für Steuern in der nochmals verlängerten Zeit bis 30.04.2023 Ihre Erklärung (möglichst online: per ELSTER) ab. Weitere Informationen, Anleitungen, Hilfestellungen, usw. hierzu erhalten Sie auf der offiziellen, staatlichen Seite unter www.grundsteuer.bayern.de. Diese und weitere Links sind auch auf unserer Grundsteuer-Seite zu finden. Bei Fragen, Unklarheiten, Problemen, etc. können Sie sich direkt an die eigens eingerichtete Hotline unter der Nummer: 089/ 30 70 00 77 wenden oder Ihr Anliegen ggf. auch im Chat klären.
Mit dem Ende der offiziellen Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen zum 30.04.2023 wurde die Nachlieferung und das Befüllen des Ständers im Eingangsbereich (Zugang über den Rathaushof / beim Aufzug) von Vordrucken eingestellt. Sofern Sie ggf. weitere Formulare zur handschriftlichen Erklärung oder Änderung benötigen sollten, können wir Sie daher nur noch auf das jeweils zuständige Finanzamt verweisen.
=> Weitere, frühere Meldungen finden Sie in unserem Archiv.
Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):
Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.
Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!