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Aktuelles | "News-Ticker": Steueramt (VG|FB5)

FB5 - Steueramt

Sonntag, 03. März 2024

Aktuelle Infos, Neuigkeiten und Änderungen
im Fachbereich 5: Steuer- / Abgabenamt (FB5)
der Verwaltungsgemeinschaft Monheim

        

Nächste Fälligkeiten
... die nicht jeden Monat anfallen: 

  • April: Hundesteuer
  • Mai: Quartalsfälligkeiten (sh. unten)

Weitere, regelmäßig wiederkehrende Zahlungstermine finden Sie in unserer Jahresübersicht.

     

März/April: Abschluss des vorhergehenden Abrechnungsjahres - Periodenwechsel im Verbrauchsbereich

Je nach Möglichkeit und vorliegender Konstellation schließen wir die Verbrauchsperiode des Vorjahres gegen Ende März bzw. Anfang April. Mit dem sog. "Periodenwechsel" erfolgt der finale Abschluss und Änderungen an den Daten sowie Bescheiden, die die Vorperiode betreffen, können danach nicht mehr geändert werden.

Zugleich sind mit dem "Periodenwechsel" auch erstmals neue Erfassungen und Buchungen im Verbrauchsgebührenbereich möglich (wie z.B. Festsetzungen bzw. Änderungen von Vorauszahlungen, die sich nicht automatisch über die Jahresabrechnung ergeben). Insbesondere bei Eigentümerwechseln zum Jahresende kann erst jetzt eine Umschreibung für das neue Jahr - mit zugehöriger Abschlagsfestsetzung beim neuem Eigentümer erfolgen.

   

15. Februar + Mai + August + November: Quartalsfälligkeiten und Abrechnung der Miet-Nebenkosten (Wasser/Abwasser) für das Vorjahr

Zum 15. eines Vierteljahres werden neben evtl. Nachzahlungen zur Verbrauchsgebührenabrechnung des Vorjahres auch wieder die viertel-jährlichen Vorauszahlungen (insb. für die Wasser-/Abwassergebühren sowie die Grund- und Gewerbesteuer) fällig. Ebenfalls werden zu diesen sog. Quartalsfälligkeiten am 15. des Monats Februar, Mai, August und November evtl. noch offene Kleinbeträge mit abgebucht.

Grundsätzlich zum Ende des Monats Februar erfolgt zudem die Abrechnung der Nebenkosten zur Miete (gemäß Jahresabrechnung).

Bitte achten Sie bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auf ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos. Sollten Sie -trotz der Vorteile- noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt bzw. das hierfür nötige SEPA-Lastschriftmandat noch nicht bei uns eingereicht haben, bitten wir Sie um fristgemäße Überweisung der jeweils fälligen Beträge. Im Voraus besten Dank! Evtl. SEPA-Mandate müssen für eine möglichst sichere Berücksichtigung grds. spätestens 1,5 Wochen vor der betreffenden Fälligkeit im Steueramt vorliegen. 
  

Januar: Verbrauchsabrechnungen und Jahresbescheide

Wir bedanken uns bei allen, die Ihre Wasserzählerstände und evtl. weitere für die Jahresabrechnungen/-bescheide relevanten Änderungen bzw. Daten wieder rechtzeitig mitgeteilt haben. Unser besonderer Dank gilt dabei allen, die Ihre Stände per Online-Dienst: "Wasserzählerkarte-Online" gemeldet haben und so das ganze Prozedere für alle Beteiligten erheblich erleichtern. Alle bisher nicht gemeldeten Stände werden nun zwangsläufig wegen fehlender Mitwirkung von Amts wegen geschätzt. Die Abrechnungen und Jahresbescheide gehen voraussichtlich in den nächsten Tagen an die jeweiligen Austräger bzw. nächste Woche zur Post und dürften Ihnen dann wohl spätestens bis Ende Januar vorliegen. Sollten Sie, obwohl Sie eigentlich auch Abgabenschuldner sind, bis Anfang Februar keine Bescheide erhalten haben, bitten wir Sie uns zu kontaktieren - im Voraus besten Dank.
    

Januar: Erweiterung des Internetangebots

Wir sind bestrebt stets alle wichtigen oder häufiger nachgefragten Informationen direkt zum Nachlesen auf unseren speziellen, fachbereichseigenen Internetseiten des Steueramts anzubieten. So wurde dort nun auch eine Übersicht zu den aktuellen, vorhergehenden und evtl. (bereits bekannten) neuen, zukünftigen Abgabensätzen/ Preisen hinterlegt.

   

=> Weitere, frühere Meldungen (zu Vorjahren) finden Sie in unserem Archiv.  

     

Allgemeine und dauerhaft interessante Informationen des Steuer-/ Abgabenamtes (FB5):

Unsere Aufgaben/ Zuständigkeiten, die Grundlagen zur Festsetzung von Abgaben (wie kommunale Steuern, Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen, usw.), Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), eine Übersicht über die gängigsten Fälligkeiten des Steueramtes, Ihre Ansprechpartner und Vieles mehr finden Sie auf den fachbereichseigenen Seiten des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft unter: steueramt.vg-monheim.de.

Jetzt neu: Stichwortverzeichnis zu häufig gesuchten, nachgefragten oder verwendeten Begriffen!