99,99-%-Teilrente: Änderungen beim Krankengeld ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich eine wichtige Regelung für Menschen, die eine 99,99-%-Teilrente beziehen und gleichzeitig weiterhin arbeiten.
Der bisherige Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn eine Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezogen wird und daneben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Die bisher häufig genutzte Kombination aus nahezu voller Altersrente und Krankengeld ist dann nicht mehr möglich.
Wer mit Rentenbeginn vollständig aus dem Berufsleben ausscheidet, ist von dieser Änderung in der Regel nicht betroffen. Wer einen Renteneintritt im Jahr 2027 plant und über eine Teilrente nachdenkt, sollte sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung oder seiner Krankenkasse beraten lassen.
Unabhängig davon werden derzeit weitere Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung diskutiert. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind bislang noch nicht gesetzlich umgesetzt. Sobald hierzu konkrete Entscheidungen oder neue gesetzliche Regelungen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Bei Fragen steht Ihnen Frau Anna-Lena Gayr (Tel. 09091/9091-22) gerne zur Verfügung.