Rentenstelle informiert
Mittwoch, 24. Juni 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Änderung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen mit einem Minijob: Wer sich bislang von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Entscheidung nun einmalig rückgängig machen.
Bisher war eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht während des bestehenden Minijobs grundsätzlich endgültig. Durch eine gesetzliche Neuregelung können Minijobber künftig wieder rentenversicherungspflichtig werden. Hierfür ist ein Antrag beim Arbeitgeber erforderlich. Die Änderung wirkt nur für die Zukunft.
Der Arbeitgeber zahlt weiterhin einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 Prozent. Minijobber leisten zusätzlich einen Eigenanteil von derzeit 3,6 Prozent des Arbeitsentgelts.
Die Rentenversicherungspflicht bietet Vorteile: Die Beschäftigungszeiten werden als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Dadurch können wichtige Mindestversicherungszeiten für verschiedene Rentenarten erfüllt und zusätzliche Rentenansprüche aufgebaut werden.
Wichtig zu wissen: Bei mehreren Minijobs kann die Aufhebung der Befreiung nur einheitlich für alle Beschäftigungen erfolgen. Nach der Rückkehr in die Rentenversicherung ist eine erneute Befreiung nicht mehr möglich.
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