Die Stadt Monheim weist alle Grundstückseigentümer und Pächter landwirtschaftlicher und sonstiger Flächen darauf hin, dass die Grundstücksgrenzen zu beachten sind. Eine großflächige Überprüfung der tatsächlichen Nutzung von kommunalem Grund und Boden führte zu dem Ergebnis, dass die Bewirtschaftung der Flächen oftmals ordnungsgemäß durchgeführt wird, aber andererseits teilweise ganze Wege überackert wurden. Bei der Überprüfung wurde eine Einteilung in verschiedene Kategorien vorgenommen und es wurde priorisiert vorgegangen. Vorrangig wurden die Überackerungen von Feldrainen und Wiesenwegen sowie der Bestand von Grenzsteinen überprüft. Zum Teil wurden bereits wieder Rückbauten vorgenommen und in diesem Sinne sollten auch alle Eigentümer und Pächter den Grenzverlauf beachten. Sollte städtischer Grund anderweitig genutzt werden, ist der ursprüngliche Zustand z.B. Wiesenwege oder Ackerraine, unverzüglich wieder herzustellen, eine weitere Bewirtschaftung der überackerten Flächen wird hiermit ausdrücklich untersagt.
Inanspruchnahme von städtischem Grund durch Überackerung der Flurgrenzen
Vom 22. September 2021