Förderung der Jugendarbeit

Vor 1 Stunde

Die Stadt Monheim unterstützt noch in diesem Jahr die wertvolle Arbeit unserer örtlichen Vereine. Eingetragene Vereine können ab sofort Anträge auf Jugendförderung stellen.

Wichtige Details zur Antragstellung: 

  • Berechtigte: Eingetragene, gemeinnützige Vereine im Stadtgebiet von Monheim (Schwaben).
  • Altersgrenze: Berücksichtigt werden Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Auszahlungsmodus: Die Verteilung erfolgt als Festbetrag im prozentualen Verhältnis basierend auf der gemeldeten Anzahl der jugendlichen Vereinsmitglieder.
  • Nachweispflicht: Vereine müssen bei Angabe der Anzahl der Jugendlichen eine aktuelle Mitgliedsliste mit den relevanten Geburtsjahrgängen bei der Stadtverwaltung einreichen.
  • Zusatzangabe: Angabe des Satzungszweckes lt. aktueller Vereinssatzung
  • Sonderregelungen: Die Freiwillige Feuerwehren, die Stadtkapelle Monheim und Dachverbände (u.a. JFG Jura Nordschwaben) sind von dieser regulären Abwicklung oder Anrechnung ausgenommen, da für deren Jugendarbeit oft eigene, spezifische Fördertöpfe oder Haushaltsbudgets greifen.
  • Antragstellung: Der Antrag muss bis spätestens 30.11.2026 bei der Stadt Monheim vorliegen. Auch per Email möglich: kaemmerei@vg-monheim.de