Erlass einer Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS)

Vom 24. März 2022

Der Stadtrat hat erstmalig den Erlass einer Stellplatzsatzung beschlossen, sodass künftig je Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen und im Falle einer notwendigen Ablösung ein Betrag i. H. v. 5.000,00 € je Stellplatz zu entrichten ist. Die Stellplatzsatzung finden Sie HIER