Der Stadtrat hat erstmalig den Erlass einer Stellplatzsatzung beschlossen, sodass künftig je Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen und im Falle einer notwendigen Ablösung ein Betrag i. H. v. 5.000,00 € je Stellplatz zu entrichten ist. Die Stellplatzsatzung finden Sie HIER
Erlass einer Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung - StS)
Vom 24. März 2022
