Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Wochen haben uns leider vermehrt Beschwerden und Vorfälle im Zusammenhang mit der Haltung und dem Ausführen von Hunden erreicht.
Besonders schwer wiegt dabei, dass es nicht bei bloßen Belästigungen geblieben ist, sondern dass Menschen und Tiere durch Hunde verletzt bzw. getötet wurden. Solche Vorfälle sind für die Betroffenen äußerst belastend – und sie dürfen sich nicht wiederholen.
Ich appelliere daher ausdrücklich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Hunden keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht.
Dies betrifft nicht nur das Ausführen von Hunden außerhalb des eigenen Grundstücks, sondern auch die Haltung der Tiere auf dem eigenen Grundstück. Grundstücke, auf denen Hunde gehalten werden, sind so einzufrieden, dass die Hunde nicht eigenständig entweichen können. Die Einfriedung muss daher ausreichend und ausbruchsicher gestaltet sein.
Auch beim Spazierengehen gilt: Ein Hund muss nicht grundsätzlich an der Leine geführt werden. Wird ein Hund ohne Leine ausgeführt, muss er jedoch zuverlässig auf die ihn führende Person hören und jederzeit unter deren Kontrolle stehen. Die Person muss in der Lage sein, situationsbedingt unverzüglich auf den Hund einzuwirken und ihn erforderlichenfalls anzuleinen.
Ein Hund darf daher nur von einer Person ausgeführt werden, der er zuverlässig gehorcht und die jederzeit in der Lage ist, die Kontrolle über das Tier auszuüben. Die bloße Aussage „Der tut nichts“ reicht hierfür selbstverständlich nicht aus.
Viele Bürgerinnen und Bürger möchten zudem nicht von freilaufenden oder nicht ausreichend kontrollierten Hunden angesprungen werden. Gerade Kinder haben häufig Angst vor Hunden und können solche Situationen nur schwer einschätzen.
Ich bitte daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und insbesondere darauf zu achten,
- dass Hunde auf dem eigenen Grundstück ausbruchsicher gehalten werden,
- dass Hunde beim Ausführen jederzeit zuverlässig kontrolliert werden können,
- dass ein Hund ohne Leine nur dann geführt wird, wenn er der ihn führenden Person zuverlässig gehorcht,
- und dass Hunde nur von Personen ausgeführt werden, die tatsächlich in der Lage sind, den Hund sicher zu führen und auf ihn einzuwirken.
Sollten diese Anforderungen nicht eingehalten werden und dadurch eine Gefahr für Menschen oder Tiere entstehen, kann im Einzelfall eine sicherheitsrechtliche Anordnung in Erwägung gezogen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass alle Hundehalterinnen und Hundehalter durch einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Tieren dazu beitragen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger – und auch andere Tiere – im gesamten Stadtgebiet sicher bewegen können.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Anita Ferber
Erste Bürgermeisterin