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1.
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Die Pfarr- und Stadtbücherei steht als öffentliche Bücherei jedem Interessenten zur Verfügung.
Sie ist dem St. Michaelsbund in München angeschlossen.
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2.
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Bei der Anmeldung wird eine Leserkarte ausgestellt. Damit erkennt der Leser diese Benützungsordnung an.
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3.
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Die Ausleihfrist beträgt 3 Wochen; nach dieser Frist sind pro Buch/2 Wochen
-.10 EUR Mahngebühr zu zahlen oder es muss Verlängerung beantragt werden.
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4.
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Der Leser verpflichtet sich, die Bücher sorgfältig zu behandeln, Beschädigungen (Verschmutzungen) zu melden und bei größeren Beschädigungen oder Verlust einen entsprechenden Schadenersatz zu leisten.
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5.
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Die Buchausleihe ist kostenlos. Für den Zeitraum eines Jahres wird folgende Verwaltungsgebühr erhoben.
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6.
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Diese Gebühr wird ganzjährlich bezahlt. Daneben können Bücher auch einzeln für jeweils -.20 EUR entliehen werden.
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7.
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Die ßffnungszeiten der Bücherei sind:
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8.
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Durch die Beachtung dieser Regel erleichtern die Leser den verantwortlichen Büchereikräften die Arbeit. Sie tragen damit auch dazu bei, dass die Bücherei immer in gutem Zustand zu Ihrer Verfügung steht.
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Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass keine Verantwortung hinsichtlich der Aktualität der Benützungsordnung übernommen werden kann. Die jeweils gültige Benützungsordnung erhalten Sie in der Pfarr- und Stadtbücherei.
Die oben angeführte Benützungsordnung vom Mai 2005 stellt vielmehr ein Muster dar, das Ihnen zeigen soll, wie grundsätzlich die Regelungen hinsichlich der Pfarr- und Stadtbücherei aussehen.
Pfarramt Monheim